Die Tartsche

Die Tartsche ist eine späte Entwicklung des Reiterschildes, die im gesamten 15. Jahrhundert verwendet wurde. Grundsätzlich lässt sich sagen, dass eine kompliziertere Form auf eine spätere Datierung der Tartsche hindeutet. Sie wurde typischerweise aus Lindenholz gefertigt, mit Pergament, Leinen oder einer Kombination aus beidem überzogen. Der Gesso (eine Mischung aus fein gemahlenem Kreide und Leim) wurde auf die Bespannung aufgetragen und bildete die Grundlage für die Bemalung mit Temperafarben.

Tartschen wurden wie andere Schilde zumeist von spezialisierten Handwerkern hergestellt, den Schildmachern, die enge Verbindungen zu Malern hatten. Im Jahr 1348 gründeten Maler und Schildmacher der Prager Städte die Bruderschaft des Heiligen Lukas und umfassten auch verwandte Handwerker wie Glaser, Buchbinder, Schnitzer, Pergamentmacher, Goldschmiede, Illuminatoren, Kupferstecher und andere.Innerhalb der Bruderschaft kam es jedoch früh zu Streitigkeiten zwischen Malern und Schildmachern, wie Privilegien belegen, die von Karl IV. und Wenzel IV. gewährt wurden. Schildmacher fertigten Schilde sowie einige Sattlerstücke und Hausschilder, einschließlich deren gemalter Verzierungen. Maler (magistri pictoriae artis, geistliche Maler) malten Bilder und Altäre, nahmen aber manchmal die Arbeit der Schildmacher an sich und hinderten sie daran, ihre Produkte auf den Märkten der Altstadt (Prag) auszustellen und zu verkaufen, da die Schildmacher unterhalb der Mauern und Türme der Neustadt (Prag) ansässig waren und dort ihre Arbeit ausführen und verkaufen sollten.

Der Streit wurde durch ein von Karl IV. am 16. Januar 1365 gewährtes Privileg beigelegt: Die Schildmacher, die an den Türmen der Neustadtmauern angesiedelt waren, wurden — wie die Schützen — zusammen mit ihren Knechten von allen Steuern, Diensten und Abgaben befreit, waren aber verpflichtet, dem König oder seinem Marschall bei Bedarf zu dienen (zur Stadtverteidigung). Daher durften sie wie die Schützen Schwert, Messer und Rüstung (Harnisch) tragen, um die Stadtmauern zu verteidigen. Im Streit mit geistlichen Malern, die die Schildmacher nicht dulden wollten (d. h. deren Verpflichtungen gegenüber der Stadt nicht mittragen wollten), wurde entschieden, dass Maler keine Schilde bemalen durften. Nur Schildmacher durften Tartschen und Schilde (tarczschen und stechschilt) herstellen. Wer jedoch Schildwerk (schiltwerk) anfertigte und in den Türmen wohnte, durfte seine Arbeit nirgendwo anders als unterhalb der Türme verkaufen. Das Privileg wurde von Wenzel IV. am 6. Januar 1380 erneuert.

Die Vereinbarungen wurden offenbar nicht eingehalten, und 1392 wandten sich die Schildmacher erneut mit einer Beschwerde an den König, dass die geistlichen Maler ihnen weiterhin die Arbeit wegnähmen und Schildwerk (schiltwerk) malten, das den Schildmachern und nicht den Malern gehöre. Wenzel IV. bestätigte mit einem Privileg vom 30. März 1392 die Privilegien der Schildmacher und verfügte, dass Maler keine Schilde bemalen durften und Schildmacher ihre Bilder (ire bylde) und Hausschilde (ire helme und schilte an den hewsern in derselben stat zu Prage) auf den Märkten der Großen Stadt Prag verkaufen konnten. Damit wurden die langwierigen Streitigkeiten eindeutig zugunsten der Schildmacher beigelegt, die nun in ihrem Handwerk vor der Konkurrenz der Maler geschützt waren und zudem die Freiheit erhielten, ihre Produkte auf dem öffentlichen Markt zu verkaufen.

Im Laufe des 15. Jahrhunderts spaltete sich die ursprüngliche Bruderschaft in die Altstädter Zunft (zu der auch die Burg, Hradschin und Kleinseite gehörten) und die Neustädter Zunft auf. Einige gemeinsame Angelegenheiten wurden in der Vollzunft behandelt, in der Meister aus beiden Prager Städten vertreten waren. Trotz interner Streitigkeiten zwischen Schildmachern und Malern fielen alle mit der Malerei zusammenhängenden Arbeiten in den Interessenbereich der Zunft. Dies wird am besten durch das Privileg König Ludwigs von 1523 charakterisiert, enthalten in einer Bestätigungsurkunde Rudolfs II. von 1595: dass kein fremder Meister Gegenstände herstellen durfte, die zur Prager Zunft der Maler und Glaser gehörten, nämlichtabulí, arch, korouhví, praporcův, dekův, svíc pozlacených a dřevěných, dříví jezdeckého malého neb velkého, pavez, terčí i jiných věcí všech, kteréž se barvami dělají (Tafeln, Bögen, Banner, Fahnen, vergoldete und hölzerne Kerzen, kleines oder großes Reitausrüstung, Pavesen, Tartschen und andere Gegenstände, die mit Farben hergestellt wurden).

Dass dies bereits im 14. Jahrhundert der Fall war, belegen Einträge im ersten Buch der Prager Malerbruderschaft, sowohl Namen und Abrechnungen der Schildmacher als auch eine Aufzeichnung über malovaném dříví (bemaltes Holz), wenn auch unvollständig. Der Begriff malované dříví (bemaltes Holz) bezieht sich auf Turnierreitausrüstung, d. h. Turnierlanzen (dřevce) für Turniere, wie in den Privilegien sowohl Karls IV. (stechgezewge) als auch König Ludwigs dříví jezdecké malé nebo velké (kleine oder große Reitausrüstung) erwähnt, die aufgrund der anspruchsvollen Handwerkskunst keine gewöhnliche Sattlerarbeit darstellte und zu den bemalten Waren gehörte. Innerhalb der Zunft im 14. Jahrhundert war dies vermutlich eher die Arbeit der Schildmacher als der Meister der pictoriae artis.

Im Laufe des 15. Jahrhunderts verschmolzen die Schildmacher und Maler vollständig innerhalb der gemeinsamen Zunft. Als Beleg dient eine Vereinbarung von 1445 zwischen Meister Šícha und Jan, Sohn des Meisters Štefánek, in der Šícha sich verpflichtete, ihm die Kunst der Malerei beizubringen, nicht nur Schildmacherei, sondern auch Bildermalerei. Lehrlinge wurden somit in die Kenntnisse beider Handwerkszweige eingeführt. Im Laufe der Zeit verschwand die Schildmacherei als eigenständiges Gewerbe allmählich. Ihr malerischer Aspekt wurde zur Domäne der Maler — sie übernahmen den künstlerischen Teil des Schildmacherhandwerks, das Bemalen von Pavesen, Tartschen und Turnierausrüstung, während der handwerkliche Teil des alten Schildmachergewerbes bei anderen Handwerken verblieb, insbesondere bei Sattlern und Zaumzeugmachern. Ende des 14. Jahrhunderts begannen die Schildmacher (beispielsweise in den Privilegien Wenzels IV. von 1380 und 1392) aus dem Zunfttitel zu verschwinden, und anstelle der Schildmacher wurden neben den Malern zunehmend Glasmacher erwähnt, deren Bedeutung mit der Entwicklung der mittelalterlichen Produktion und Kultur wuchs. Aufzeichnungen im Zunftbuch zeigen jedoch, dass sich einige Maler weiterhin auf die Herstellung bemalter Pavesen spezialisierten. Ein Beispiel sind die Tartschengebühren und die Art und Weise, wie Maler ihre Pflicht erfüllten, der Stadt jährlich eine bestimmte Anzahl von Schilden zu liefern, was eine interessante Geschichte hat.

Laut der Präambel im Privileg von 1458 waren die Altstädter Meister der Maler- und Glasmacherzünftelisty a právy starodávnými vyňati a zproštěni z vojen i ze všech lozunkuov a poplatkuov městských (durch alte Briefe und Rechte von Kriegsdienst und allen städtischen Abgaben und Steuern befreit), aberpovinni byli každý rok tři štíty nebo pláště branné stojaté veliké k městu udělati ... a k tomu oděncuov branných devět na věže městské nebo k městským branám vydávati. (sie waren verpflichtet, jedes Jahr drei große stehende Schilde oder Schutzumhänge für die Stadt anzufertigen ... und neun Bewaffnete für die Stadtmauern oder -tore zu stellen.)

Diese alten Briefe werden im nächsten Satz dieser Präambel genauer datiert:To my važiece a rozumějíce, že město Nové tehdáž nebylo ještě ohrazeno, a skrze to oděnci takoví byli sú, již toho se potřebie nezdá; a místo plášťov již každý rok dělají k městu pavézy. (Wir erwägen und verstehen, dass die Neustadt damals noch nicht befestigt war, und daher solche Soldaten nötig waren; statt der Umhänge fertigen sie nun jedes Jahr Pavesen für die Stadt an). Die Gründungsurkunde von 1348 legte die Richtlinien für die Befestigung der Neustadt fest, bezüglich der Anlage, des Verkehrsnetzes und der Torstandorte. Die Befestigungen selbst wurden zwischen 1348 und 1350 errichtet. In dieser Zeit verloren die Mauern zwischen Alt- und Neustadt an Bedeutung, ebenso wie die Pflicht der Maler, gemäß den alten Briefen neun Wachen an den Türmen und Toren aufzustellen, die daher irgendwann vor der Mitte des 14. Jahrhunderts erlassen worden sein müssen.

Die Altstädter Meister lieferten die drei großen stehenden Schilde oder Schutzumhänge jedoch nur im 14. Jahrhundert. Zu einem unbekannten Zeitpunkt, spätestens vor den Hussitenkriegen, änderte sich die Regelung dahingehend, dass sie statt der drei großen Schutzumhänge 10 Pavesen an die Stadt liefern mussten. Dies geht aus einem Eintrag in den Altstädter Grundbüchern vom 7. Februar 1430 hervor, als eine weitere Änderung stattfand. Die Meister ersuchten den Altstädter Rat um Erleichterung dieser Pflicht aufgrund von Armut und Not, die sie während des Krieges und der Unruhen erlitten hatten. Der Rat gewährte ihre Bitte und reduzierte die geforderte Anzahl von Schilden (alias Pavesen) um zwei, sodass sie fortan verpflichtet waren, nur acht Schilde jährlich zu liefern. Dies sollte eine vorübergehende Maßnahme sein, bis sie wieder reichlicher von ihrem Handwerk profitierten.

Trotz dieses Vorbehalts blieb die Erleichterung für die Altstädter Meister lange bestehen. Als sie 1458 alle ihre Privilegien der Stadt zur Bestätigung vorlegten, umfassten die Privilegien nicht nur die genannten alten Rechte aus der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts, sondern auch jiné kusy popsané, jim a řemeslóm jich příhodné a potřebné (andere beschriebene Artikel, die ihnen und ihren Handwerken nützlich und notwendig waren). Darunter befand sich sicherlich auch die Erleichterung von 1430. Der Beschluss des Altstädter Rats vom 13. November 1458 war daher eine Bestätigung der kumulierten Privilegien, sowohl alter als auch neuer. So ist der Beschluss des Altstädter Rats vom 13. November 1458 zu verstehen:... protož my při těch milostech a práviech i svobodách je zuostavujíc, oděncuov těch je zprošťujem, tak aby miesto plášťuov těch velikých, o nichžto svrchu zmienka jest, každý rok vždy o svatém Havle osm pavez malovaných a dobře žilovaných a s obú stranú kožovaných i připravených k městu udělajíc, na rathúz přinesli (... daher belassen wir sie in diesen Gnaden und Rechten und Freiheiten, befreien sie von den Wachen, sodass sie anstelle der oben erwähnten großen Umhänge jedes Jahr zu Sankt Gallus acht bemalte, gut geäderte und beiderseits mit Leder bezogene Pavesen für die Stadt anfertigen und zum Rathaus bringen sollen).

Schildmacher und Maler der Neustadt hatten ebenfalls eine ähnliche Verpflichtung gegenüber der Stadt. Obwohl Aufzeichnungen über ihre Zunft erst im 15. Jahrhundert erscheinen, ist es möglich, dass sie bald nach der Gründung der Neustadt bestand und unter Karl IV. mit Privilegien ausgestattet wurde. In einem Streit um den Schützen Jan Božek, der 1454 von den Neustädter Malern und Schildmachern beschuldigt wurde, in ihr Handwerk einzugreifen, entschied der Neustädter Rat zugunsten des Schutzes der Rechte der Maler und Schildmacheraus dem glorreichen Andenken an Kaiser Karl und König Wenzel. Es ist jedoch unklar, ob diese Rechte die Privilegien der Schildmacher und Maler von 1365, 1380 und 1392 einschließen, die sich möglicherweise auf eine gemeinsame Zunft der Altstädter und Neustädter Meister bezogen, oder ob die Neustädter Meister bereits im 14. Jahrhundert eigene Privilegien hatten. In jedem Fall waren Schildmacher bereits im 14. Jahrhundert in der Neustadt ansässig, wie die genannte Vereinbarung zwischen den Altstädter und Neustädter Schildmachern und Malern von 1387 belegt. Zu Beginn des 16. Jahrhunderts war die Größe der Neustädter Zunft mit der der Altstädter Zunft vergleichbar, wie eine Aussöhnung von 1511 belegt, bei der acht Altstädter Meister und sieben Neustädter Meister namentlich genannt wurden.

Im 14. Jahrhundert war die Produktionskapazität der Neustädter Schildmacher und Maler jedoch deutlich schwächer als der Produktionsumfang in der Altstadt. Dies belegen Aufzeichnungen über ihre jährliche Pflichtlieferung an die Stadt. In den 1380er Jahren regelte eine Vereinbarung zwischen ihnen und dem Neustädter Rat langjährige Streitigkeiten über Abgaben und Steuern und legte fest, dass Schildmacher kteříž pod věžemi sedí (die unterhalb der Türme sitzen) unbeschadet ihrer Rechte každé léto po vánocech k novému letu dávali počty, jednu pavézu pánuom a městu ku potřebě a ke cti i k kráse, tak dlúho, jakožby jim a nám se líbilo a dobré zdálo a jim a městu našemu líbezné se bude zdáti (jährlich nach Weihnachten zum neuen Jahr Rechenschaft ablegen und eine Pavese den Herren und der Stadt zum Nutzen, zur Ehre und Zierde liefern sollen, solange es ihnen und uns gefällt und gut erscheint und ihnen und unserer Stadt angenehm sein wird). Die von den Neustädter Malern und Schildmachern gelieferte Pavese sollte auf der Vorderseite mit einer gemalten Verzierung geschmückt sein, die ebenso fein war wie die acht malovaných, dobře žilovaných a kožovaných (bemalten, gut geäderten und lederüberzogenen) Pavesen der Altstadt.

Die Lieferung der Pflichtpavesen an den Altstädter und Neustädter Rat war somit eine alte Pflicht der Prager Maler und Schildmacher, die bis ins frühe 16. Jahrhundert aufrechterhalten wurde. Diese Verpflichtung wurde unter den Zunftmitgliedern aufgeteilt, die zu den Schilden beitrugen, indem sie eine Gebühr namens Tartschengebühr zahlten. Solche Beiträge finden sich im ältesten Zunftbuch. Ein Eintrag aus dem späten 14. Jahrhundert erwähnt ein halbes Schock pro Schild (oder für Schilde). In einer Mitgliederliste von etwa 1410–1420 findet sich die Notiz: Mykesch ostawa dluzen u pawessy (Mykesch bleibt mit der Pavese in der Schuld), was als Aufzeichnung über ausstehende Tartschengebühren für Pavesen interpretiert wird.

Wie ersichtlich, hat sich die tschechische Geschichtsforschung verständlicherweise auf Pavesen konzentriert, während Tartschen weitgehend übersehen werden und, wenn überhaupt besprochen, vor allem hinsichtlich ihres möglichen Einflusses auf die Entwicklung der Pavesen. Man kann jedoch davon ausgehen, dass sich tschechische Tartschen aus der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts nicht wesentlich von Tartschen in benachbarten Gebieten des Reiches unterschieden. Ein häufiges Motiv auf Tartschen aus dem deutschsprachigen Raum ist eine Dame, die ein vollständiges Wappen hält, einschließlich Wappenschild, Helm, Helmzier und Helmdecke, wie die folgenden Beispiele aus dem Metropolitan Museum of Art zeigen. In zwei Fällen wird die Dame von einem Band mit einem Motto begleitet, das keine heraldische Bedeutung hat und eher ein humorvolles Wortspiel darstellt.

Abb. 1: Tartsche, Deutschland, um 1450
Abb. 1: Tartsche, Deutschland, um 1450
Abb. 2: Tartsche, Deutschland, 15. Jahrhundert
Abb. 2: Tartsche, Deutschland, 15. Jahrhundert
Abb. 3: Tartsche, Deutschland, 1450 - 1500
Abb. 3: Tartsche, Deutschland, 1450 - 1500
Auf der ersten Tartsche (Abb. 1) ist ein Wappen gemalt, das entweder der Familie Gottsmann oder einem Verwandten der Familie Türriegel gehört, beide aus Franken. Die weibliche Figur an der Seite hält eine Banderole (Schriftband) mit einem teilweise auf Deutsch geschriebenen Motto: HAB MYCH ALS ICH BIN... (Nimm mich wie ich bin...). Die Verzierung mit ihren lebhaften Farben auf silbrigem Foliengrund ist bemerkenswert gut erhalten, da sie jahrhundertelang unter Schichten späterer Übermalungen verborgen war. Auf der lederüberzogenen Rückseite des Schildes befinden sich Spuren der gemalten Figur des Heiligen Christophorus, dessen Bild vor plötzlichem Tod schützen sollte.
Höhe: 55,88 cm
Breite: 40,64 cm
Obwohl die mittlere Tartsche (Abb. 2) durch Gebrauch und Alter beschädigt ist, gehört sie zu den am schönsten bemalten Beispielen einer Tartsche des 15. Jahrhunderts. Die erhaltene Vorderseite zeigt eine Frau mit Federturban, die eine Banderole (Schriftband) mit der Inschrift auf Deutsch “FAHR MIT FREUDEN” (ziehe mit Freuden) hält. Der Wappenschild rechts trug einst das Wappen des Besitzers, das heute nicht mehr lesbar ist. Die umgebenden Flächen sind fein mit einem Dekor aus Rankenblättern und “Wolkenbändern” in deckenden Farben und durchscheinenden Lasuren auf poliertem Silberblattgrund bemalt.
Höhe: 48,3 cm
Breite: 42,5 cm
Gewicht: 1704 g
Die Oberfläche der dritten Tartsche (Abb. 3) ist mit einem feinen silbernen Dekor aus gerollten Blättern (heute nachgedunkelt) auf schwarzem Grund bemalt. Während ihres Gebrauchs wurde der Schild sekundär mit zwei Wappen bemalt, die die Embleme der Nürnberger Patrizierfamilien Ketzel (auf schwarzem Grund ein silberner Affe, der eine goldene Kugel hält) und Igelbrecht (auf silbernem Grund ein schwarzer Igel mit drei goldenen Äpfeln auf dem Rücken) tragen. Diese sekundären Wappen könnten Ende des 15. Jahrhunderts von der Familie Ketzel in Erinnerung an Heinrich Ketzel den Älteren (gestorben 1438), Ratsherrn von Nürnberg 1435–36, und seine Frau Anna Igelbrecht, die ihn 1391 heiratete, hinzugefügt worden sein.
Höhe: 53,3 cm
Breite: 45,7 cm

Rekonstruktion

Da wir keine erhaltene Tartsche vom böhmischen Territorium finden konnten, wählte ich für die Rekonstruktion die folgende Tartsche aus den Jahren 1440–1460, vermutlich aus Nürnberg, die sich heute im Philadelphia Museum of Art befindet. Wie bekannt, unterhielt Böhmen enge Handelsbeziehungen mit Nürnberg, und Jošt selbst besaß in Nürnberg hergestellte Feuerwaffen. Eine Tartsche mit ähnlich stilisierten schnörkelartigen Rändern wird von Jan van Eyck in seinem Gemälde “Die Ritter Christi” dargestellt, das Teil des linken Flügels des Genter Altars von 1432 ist. Der Schild wurde erstmals um 1500 übermalt, und sein heutiges Erscheinungsbild ist das Ergebnis einer barocken Übermalung des 17. Jahrhunderts, als er für Bestattungszwecke bemalt wurde und die Wappen der Nürnberger Patrizierfamilien Haller und Imhof trug. Der Originalschild ist 55,6 cm hoch, 52 cm breit und hat eine Wölbung von 23 cm. Er wiegt 2880 Gramm.

Tartsche, Nürnberg - Deutschland, 1440 - 1460
Tartsche, Nürnberg - Deutschland, 1440 - 1460
Tartsche, Nürnberg - Deutschland, 1440 - 1460
Tartsche, Nürnberg - Deutschland, 1440 - 1460
Ausschnitt aus dem linken Flügel des Genter Altars, 1432
Ausschnitt aus dem linken Flügel des Genter Altars, 1432

Da die ursprüngliche Bemalung der Tartsche nicht erhalten geblieben ist, haben wir uns entschlossen, ein originelles, aber zeitgenössisches Motiv dafür zu schaffen. Der Hintergrund des Schildes ist schwarz, mit einem Dekor aus silbernen Rankenblättern, wie auf dem deutschen Schild in Abb. 3. Als Vorlage für die Dame wurde die Heilige Dorothea vom linken Flügel des Altars aus Jeníkov gewählt, der auf 1460 datiert wird. Das Wappen, das sie auf dem Schild hält, basiert auf der ältesten bekannten Darstellung des Týřovský-Wappens vom Grabstein der Kirche in Jince. Die Wappenfiguren sind nach dem Wappenbuch stilisiert, das vom Patrizier Konrad Grünenberg aus Konstanz 1483 erstellt und Kaiser Friedrich III. geschenkt wurde. Der Wappenschild, geviert, zeigt im 1. und 4. Feld einen schwarzen Reichsadler (d. h. mit zwei Köpfen) mit goldener Bewehrung (Klauen und Schnabel) auf silbernem Grund, während sich im 2. und 3. Feld drei weiße, durch Spitzen verbundene Federkiele auf blauem Feld befinden. Der nach links geneigte Schild wird über der rechten Ecke von einem Helm überragt, dem gleichen wie auf der Tartsche in Abb. 1, und trägt neben dem Kleinod und roten Helmdecken mit silberner Fütterung auch eine goldene Krone. Im Kleinod befindet sich eine rote Tatarenmütze mit silberner Fütterung und schwarzen Lappen. Die Banderole mit der Inschrift Pomny na mye ma myla wyerna pany (Gedenke meiner, meine liebe treue Herrin), die einem zeitgenössischen Sporn entnommen ist, ist auf die gleiche Weise angebracht wie auf der Tartsche in Abb. 2. Auf der Innenseite befindet sich eine vereinfachte Zeichnung des Heiligen Christophorus, der vor plötzlichem Tod schützen sollte.

Korpus

Der Korpus ist, wie die meisten Schilde der damaligen Zeit, aus Lindenholzleisten gefertigt, die mit Knochenleim zusammengeleimt wurden. Dieser Block wird dann mit Werkzeugen bearbeitet, bis er seine endgültige Form erhält. Der Autor des Korpus ist František Poch.







Bespannung

Der Korpus wird mit Leinen unter Verwendung von Knochenleim bespannt. Vor der Bespannung musste er fein kalfatert werden. Die Fertigstellung und Bespannung des Korpus wurde von Zdeněk Sedláček und Daniel Richter durchgeführt.





Bemalung

Der bespannte Korpus wurde dann mit Gesso bemalt, einer Mischung aus Leim und gemahlener Bologneser Kreide, die sorgfältig geschliffen werden musste. Dies erzeugte eine glatte weiße Oberfläche, auf die in den für die spätere Versilberung und Vergoldung vorgesehenen Bereichen ein Material namens Bolus aufgetragen werden konnte. Roter Bolus wird unter Gold verwendet und schwarzer Bolus unter Silber. Hier wurde aufgrund des geringen Umfangs der vergoldeten Flächen nur schwarzer Bolus verwendet. Blattgold und -silber wurden dann auf den Bolus aufgelegt. Die abschließende Bemalung erfolgte mit Eitempera. Die Bemalung wurde von Mgr. Markéta Poskočilová ausgeführt.

Bespannter Korpus
Bespannter Korpus
Mit Gesso bemalter und polierter Korpus
Mit Gesso bemalter und polierter Korpus
Korpus nach Auftragen von armenischem Bolus und erneutem Polieren
Korpus nach Auftragen von armenischem Bolus und erneutem Polieren
Korpus nach Auftragen von Blattsilber und -gold
Korpus nach Auftragen von Blattsilber und -gold
Zeichnung des Hl. Christophorus auf der Rückseite
Zeichnung des Hl. Christophorus auf der Rückseite
Fertige Tartsche
Fertige Tartsche

Quellenverzeichnis:

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